Bembix tarsata, Follatères (VS) Gemeinsam stark für die Bienen
Die fleissigen Helferinnen unseres Alltags verschwinden: Bienen und andere Bestäuber-Insekten, die unsere Ernährung und eine vielfältige Natur sichern. Was bisher getan wurde, zeigt zu wenig Wirkung. Die Antwort: Eine Volksinitiative für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten (Bienen-Initiative). Getragen von einer starken Allianz.
Der Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten (Bienen-Initiative)»
Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt geändert:
Art. 78a Bestäubung
1 Bund und Kantone anerkennen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten. Sie setzen die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Ressourcen ein.
2 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten, insbesondere mittels Massnahmen, die deren Erhaltung in einem günstigen Zustand gewährleisten. Die Förderung muss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein.
3 Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone, der Gemeinden und der Wirtschaft. Es sollen insbesondere Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden.
Art. 197 Ziff. 17 (2)
17. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Bestäubung)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a spätestens vier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
(1) SR 101
(2) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Die Trägerorganisationen
Eine starke Allianz aus Imkerverbänden der drei Sprachregionen (BienenSchweiz, die Société Romande d’Apiculture, die Federazione Ticinese di Apicoltura), Future 3.0 und Naturfreunde Schweiz will eine Bienen-Initiative lancieren. Zusammen setzen sie sich für wirksame Massnahmen zum Schutz der Bienen und anderer Bestäuber-Insekten ein – und bauen so Brücken zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Natur.
Partnerorganisation werden
Haben auch Sie Interesse daran, eine Initiative zum Schutz der Bienen und anderer Bestäuber-Insekten zu unterstützen?
Schreiben Sie uns: info@bienen-initiative.ch